Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für den Bereich Webdesign

Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Artenreich Grafikdesign Weihs & Weihs GbR, nachstehend „Artenreich“ genannt nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Artenreich absenden.

Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit Artenreich kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch Artenreich zustande.
Der Gegenstand des Vertrages ist folgender: Im Vertrag / der Auftragsbestätigung werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet. Gegenstand des Vertrages sind die Analyse/Konzeption, Gestaltung, Programmierung sowie Implementierung einer Homepage/Webseite (Fullservice).

Daten
Der Kunde stellt Artenreich von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann Artenreich nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen von Artenreich, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.

Pflichten des Kunden
Die Verantwortung für die vom Kunden gelieferten Leistungsteile zur Erstellung der Homepage/Webseite liegt ausschließlich beim Kunden. Er versichert, dass sie weder strafrechtlich relevante, noch jugendgefährdende oder pornographische Inhalte enthalten und weder Urheber- noch Markenrechte Dritter verletzen. Artenreich ist berechtigt, soweit sie Verstöße gegen die vorgenannten Vorgaben feststellt, den Kunden um die Überlassung rechtmäßigen Materials zu bitten. Kommt der Kunde dieser Bitte innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht nach, ist Artenreich zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde hat Artenreich in diesem Fall alle bis dahin entstandenen Kosten für die Erstellung der Homepage/Webseite und übrigen Seiten zu ersetzen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  1. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
  2. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
  3. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
  4. Prüfpflichten bei Linksetzung;
  5. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
  6. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
  7. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte);
  8. Prüfung des „Rechts am eigenen Bild“ nach KunstUrhG;
  9. Pflicht zur Verlinkung auf die Seite der Online-Streitbeilegung der Europäische Kommission.

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte Artenreich ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Artenreich berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von Artenreich die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von

  1. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
  2. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Artenreich nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  3. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit Artenreich ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Artenreich unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Artenreich keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

Abnahme
Zwischen Übergabe der Homepage/Webseite und Abnahme wird dem Verbraucher für eine Dauer von mindestens 14 Werktagen die Gelegenheit zu Funktionstests gegeben. Artenreich wird bei der Abnahme festgestellte Mängel unverzüglich beseitigen, soweit sie die Abnahme hindern. Die Abnahme ist in diesem Fall zu wiederholen.
Unternehmer sind nach Fertigstellung der Webseite innerhalb einer Woche zur Prüfung verpflichtet. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen, gilt die Webseite als genehmigt. Gleiches gilt, wenn sich ein Mangel nach Abnahme zeigt.
Eine Endabnahme liegt auch automatisch vor, wenn der Kunde Artenreich mit der endgültigen Online-Stellung beauftragt.
Änderungen nach Abnahme der Konzeption bzw. der Gestaltung sind kostenpflichtig.

Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internet-Adresse) notwendig sind.

Preise und Zahlungen
Die Angebote von Artenreich sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme der beauftragten Leistung. Bei umfangreicheren Projekten können abgeschlossene Teilleistungen (z.B. Konzept, Design etc.) getrennt in Rechnung gestellt werden. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich Artenreich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von 3 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 3-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
Serviceverträge werden jeweils für ein Jahr geschlossen. Soweit nicht eine Vertragspartei den Vertrag vor Ablauf dieser Laufzeit kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Weitere Verlängerungen sind uneingeschränkt möglich. Das monatliche Pauschalentgelt für die Betreuung der Webseite wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.

Nutzungsrechte
Artenreich räumt dem Kunden das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erbrachte Leistung zu nutzen. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an Artenreich entrichtet hat.
Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der fertigen Leistung, z.B. bei Webseiten bzw. Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.
Der Kunde wird Artenreich im Impressum der Website als Urheber der Website nennen sowie auf die Webseite von Artenreich verlinken, wobei der Link keine “nofollow”-Elemente enthalten darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von Artenreich zu entfernen.

Weitergeleitete Aufträge
Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass der Artenreich einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt Artenreich den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.

Eigentumsvorbehalt
Fertiggestellte Webseiten und Publikationen und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von Artenreich.

Haftung
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch Artenreich wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt Artenreich von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
Erachtet Artenreich für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
Schadensersatzansprüche gegen Artenreich sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Artenreich selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für Artenreich zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Höhe nach ist die Haftung von Artenreichs beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
Die Haftung von Artenreichs für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
Artenreich übernimmt keine Haftung hinsichtlich der zukünftige Bereitstellung von neuen Versionen der eingesetzten Software.

Verjährung
Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Webseite. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn Artenreich grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von Artenreich zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung von Artenreich nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
Ansprüche von Artenreich auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.

Virenschutz und Sicherheit

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eigene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen sollte, um Schäden durch Viren oder andere rechts- oder sittenwidrige Daten zu verhindern. Derartige Maßnahmen sind über die zum Schutz des eigenen Gefahrenbereichs von Artenreich gegen unbefugten Zugriff Dritter eingerichtete Schutzmechanismen hinaus nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen.
Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des Email Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere bösartige Software anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Systeme des Anbieters, seiner Netze oder anderer Netze führen oder führen können. Der Kunde verpflichtet sich Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren zu prüfen und nur geprüfte Dateien auf den Server zu bringen.
Der Kunde verpflichtet sich, nur Software zu verwenden, die die Sicherheit der Server und Dateninhalte nicht beeinträchtigen. Artenreich behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Artenreich behält sich das Recht vor, dass Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt Artenreich von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

Inhalte-Moderation
Wenn Sie unsere Angebote nutzen und dabei Inhalte (Text-, Bild- Audio- oder Video- Beiträge) in unseren Online-Angeboten speichern, hochladen oder posten, sind Sie allein für diese Inhalte verantwortlich und müssen die nachfolgenden Regeln beachten.

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      jugendgefährdend, pornografisch sein;
    • gegen das Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht verstoßen;
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    • gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen
    • gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen;
    • Schadsoftware oder Schadcode enthalten;
    • gegen sonstige von uns auferlegte Regeln oder Vorgaben (z.B. Netiquette)
      verstoßen.
  2. Wie werden die Inhalte überprüft?
    Wir prüfen die Inhalte manuell, wenn sie von unseren Mitarbeitern entdeckt werden oder wenn wir von Dritten entsprechende Hinweise erhalten. Eine proaktive Überprüfung der Inhalte durch uns erfolgt grundsätzlich nicht. Wir behalten uns aber das Recht vor, Inhalte nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Einhaltung der oben genannten Regeln zu überprüfen und anlassbezogen erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
  3. Was passiert mit verbotenen Inhalten?
    Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Inhalt gegen die hier genannten Regeln verstößt, gehen wir wie folgt vor:
    Sperrung: Der betroffene Inhalt wird zunächst unverzüglich gesperrt.
    Stellungnahmefrist: Sofern uns die Kontaktdaten vorliegen, werden wir den Urheber des Inhalts kontaktieren und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme einräumen. Sofern der Urheber innerhalb der Frist keine Stellung bezieht, wird der Inhalt gelöscht.
    Abschließende Entscheidung: Sofern der Urheber Stellung bezieht oder eine Kontaktaufnahme zum Urheber nicht möglich ist, werden wir den Sachverhalt auf Grundlage der vorhandenen Informationen bewerten und welche Maßnahmen wir ergreifen. Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen möglich:

    • Unbefristete Sperrung des betreffenden Inhalts
    • Endgültige Löschung des betreffenden Inhalts
    • Verwarnung des Nutzers
    • Vorübergehende Sperrung des betreffenden Nutzers (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen)
    • Ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags
    • Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person im Raum steht, müssen wir diese aus gesetzlichen Gründen melden)Wir wägen unsere Entscheidungen sorgfältig ab. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Rechte und Freiheiten der Urheber und der potenziellen Betroffenen. Die Folgemaßnahmen werden verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass wir immer die mildeste, dem Verstoß angemessene Maßnahme auswählen werden. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere
    • die Schwere des Verstoßes
    • die Anzahl und den der Gesamtverstöße
    • potenzielle Auswirkungen auf unsere Dienste und unsere Nutzer und sonstige Dritte
    • das Gesamtverhalten des Nutzers (z.B. dessen Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes)
    • Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
    • Motive des Verstoßes (soweit erkennbar)
    • Einlassung des Nutzers (sofern vorhanden)

Information: Sofern wir die Kontaktdaten des Urhebers haben, werden wir ihn über das Ergebnis unserer Bewertung informieren; eine solche Information erfolgt nicht, soweit wir sie aus rechtlichen Gründen nicht erteilen dürfen (z.B. laufende polizeiliche Ermittlungen).

  1. Wie können rechtswidrige Inhalte gemeldet werden?
    Wenn Sie rechtswidrige Inhalte in unserem Online-Angebot finden oder einen dahingehenden Verdacht haben, können Sie uns das jederzeit mitteilen. Unsere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum. Alternativ können Sie auch den Online-Meldebogen verwenden. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an den Urheber der gemeldeten Information weitergegeben.

Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Artenreich gilt deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Waldrach / Trier.

Sonstige Bestimmungen
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

Waldrach, 12.3.2024

Designelement Website | Artenreich Grafikdesign

Allgemeine Vertrags­grund­lagen (AVG)

für Leistungen im Grafikdesign

Die nachfolgenden AVG gelten für alle mir erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

Vergütung
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug, innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.
Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

Haftung
Der Designer haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Waldrach, 1.8.2016

Designelement Website | Artenreich Grafikdesign